Für
die Geburtsdatenerhebung ist es notwendig, daß ein Zahlungsbefehl des
zuständigen Bezirksgerichtes vorliegt. Das Geburtsdatum wird am Zahlungsbefehl
vermerkt und dieser in Folge an Sie retourniert.
An Privatpersonen werden aufgrund unserer AGB keine Auskünfte erteilt.
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