Geschichte der Auskunftei

Das Bedürfnis, sich über Zuverlässigkeit und Bonität eines Geschäftskotaktes zu erkundigen, besteht seit Jahrhunderten. Zum Beispiel gab es bereits im 15. und 16. Jahrhundert den „Rat der Zehn“ in Venedig welcher zur Blütezeit des Levante Handels bereits über eine Liste unzuverlässiger und insolventer Kaufleute verfügte. Wer nicht in dem Verzeichnis stand, galt bis zum Beweis des Gegenteils als solvent.

In Kleinstukturierten Regionen und kleinen Städten kannten Kaufleute noch ihre KundInnen, deren Wünsche und wirtschaftlichen Verhältnisse. Doch je mehr im 19. Jahrhundert die industrielle Produktion wuchs und je größer sich die Entfernungen zwischen den Kaufleuten und den Abnehemden ausdehnte, desto brennender wurde das Kreditproblem.

In den folgenden Jahrhunderten war die Wirtschaftsauskunft ein wesentliches Informationsmittel, bis im 19. Jahrhundert in den wirtschaftlich wichtigsten Ländern Handelsauskunfteien entstanden.

Dun & Bradstreed wurde 1841 als erste Auskunftei in den USA gegründet. In Europa folgten 1862 Wys Muller in der Schweiz, 1872 Schimmelpfeng, 1879 Creditreform, 1885 Bürgel in Deutschland, 1927 als Ursprung die SCHUFA. Gründungen in Österreich als Wirtschaftsauskunftei waren 1870 der KSV Kreditschutzverband, 1924 AKV Alpenländische Kreditorenverband, 1946 Auskunftei HEISS viele Jahre BÜRGEL Österreich, übernommen im Jahr 2000 durch die PROINFORM. Ende des zwanzigsten bzw. Anfang des einundzwanzigsten Jahrhunderts kam es aufgrund der Internationalisierung und der Möglichkeiten durch das Internet zu vielerlei Neugründungen durch verschiedene international tätige FinanzdienstleisterInnen.

Handelsauskunfteien sind wesentliche Mittler von Marktinformationen. Sie beschäftigen sich überwiegend mit der Sammlung von Daten über Wirtschaftsunternehmen. Sie geben gesammelte und geordnete Informationen über die Kreditwürdigkeit gewerbsmäßig gegen Entgelt an ihre AuftraggeberInnen weiter. Sie teilen nicht nur Tatsachen und Vorgänge mit, sondern in begrenztem Maße auch kombinatorische Betrachtungen und subjektive Vermutungen, da andernfalls die Auskunft häufig wertlos wäre, z. B. nicht vor drohenden Konkursen warnen könnte.

Bis etwa zur Jahrhundertwende erhielt der anfragende Interessent einen kalligraphisch, mit der Feder geschriebenen Bericht. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand bedingte, dass dieser nicht immer sehr ausführlich gehalten war, obwohl die Auskunftei sicherlich noch Interessantes hätte mitteilen können. Die Einführung der Schreibmaschine um die Jahrhundertwende sowie die Umstellung in den 80ern und 90er Jahren auf EDV ermöglichte es, die Berichte nicht nur schneller, sondern auch ausführlicher zu gestalten. Durch das Zeitalter des Internets und der Datenvernetzung gibt es heute eine Vielzahl von neuen Arten der ehemals klassischen Wirtschaftsauskunft oder des Ausforschungsberichtes.

Die Auskunftei und der Kreditbericht

Auskunfteien sammeln Informationen über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen. Die gesammelten Daten stammen überwiegend aus allgemein zugänglichen Quellen wie dem Internet und diverser Suchmaschinen sowie von bzw. aus Telefon- und Adressbüchern, Veröffentlichungen im Amtsblatt oder Registern, dem Firmenbuch oder Handelsregister, dem Vereinsregister, dem Exekutions- oder Schuldnerverzeichnis wie auch dem Konkursverzeichnis sowie dem Melderegister. Zugänglich sind weiters Hinweise auf die Abgabe eines Offenbarungseides oder eidesstattlichen Versicherung sowie auf das Vorliegen von Zwangsversteigerungsverfahren, Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden sowie Inkassoinformationen bzw. Zahlungsanständen.

Die von den Auskunfteien gesammelten wie auch recherchierten Daten und Informationen werden gegen ein Entgelt überwiegend an Firmen weitergegeben, die sich zur Prüfung wirtschaftlicher Risiken über andere Firmen informieren wollen. Aber auch Versandhandel, Versicherungen, Banken, Leasing- und Finanzierungsunternehmen sowie im Bereich der Eintreibungen an Rechtsvertretungen und Inkassoinstitute. Neugierige Nachbarn zählen jedoch nicht zum Kreis der Auskunftsberechtigten.

Die Nutzung von Auskunfteien ist mittlerweile ein effektives Hilfsmittel für die Risikoeinschätzung unbekannter NeukundInnen.